Design Logo
AGBs pixel Userbereich

Schadensarten

Kfz. Haftpflichtvers. Pflichtversicherung Insassenunfallvers Fahrzeugversicherung
Schadensarten Fahrzeuggebrauch Ausschlüsse

Die Schadenersatzpflicht kann sich auf verschiedene Schadenarten beziehen:

Personenschäden
Schäden, die durch Verletzung oder Tötung einer Person entstehen.

Beispiel:
Bei einem Verkehrsunfall wird ein Mensch verletzt. Es entstehen Behandlungs- und Heilkosten; ein Schmerzensgeld wird verlangt.

Sachschäden
Schäden durch Beschädigung oder Zerstörung einer Sache.

Beispiel:
Beim einem Verkehrsunfallwird ein anderes Fahrzeug beschädigt. Es müssen erhebliche Schäden beseitigt werden. Der Geschädigte nimmt sich einen Mietwagen oder verlangt für die Dauer der Reparatur eine Nutzungsentschädigung.

Vermögensschäden
Vermögensschäden, die weder mit einem Personenschaden noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden).

Impressum Datenschutz. Haftungsausschluss