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Kreditvergleich leicht gemacht

Die zehn wichtigsten Tipps Billiges Baugeld Zinsen sparen Kreditvergleich Der Immobilienstandort Baumängeln vorbeugen Vorsicht vor Bauträgerpleiten KfW

Wer einen Kredit aufnimmt, sollte die Anbieter gründlich vergleichen. Die Verbraucherkreditrichtlinie sorgt für neue Transparenz. Wir erklären Ihnen warum.

Eine neue Küche, ein schickes Auto oder eine Urlaubsreise – wer sich seine Wünsche mit einem Kredit erfüllen möchte, profitiert neuerdings von mehr Transparenz und Fairness bei den Angeboten der Banken. Seit Juni 2010 gilt die neue Verbraucherkreditrichtlinie für fast alle Kredite an Privatpersonen.

Verbraucher profitieren in vielen Punkten von den verbesserten Rahmenbedingungen. Das Gesetz verbietet Banken jetzt zum Beispiel Lockangebote: Früher warben Banken oft mit günstigen Konditionen. Im konkreten Angebot tauchte dann aber ein deutlich höherer Zinssatz auf. Die Begründung lautete meist, dass Zinsen bonitätsabhängig seien und der Kunde nicht die höchste Bonitätsstufe erreiche. Jetzt dürfen Banken in der Werbung nur noch einen Effektivzins nennen, den mindestens zwei Drittel der Kunden bekommen können.

Künftig muss die Bank jedem Kunden vor Vertragsabschluss alle wichtigen Informationen über die Zinsen, die Nebenkosten, das Widerrufsrecht, das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung und die Folgen eines Zahlungsverzuges schriftlich aushändigen. Außerdem haben die Kunden das Recht, von der Bank einen Tilgungsplan anzufordern.

Die Verbraucherkreditrichtlinie verkürzt zudem die Kündigungsfristen: Bislang konnten Ratenkredite erst nach sechs Monaten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Nun dürfen Verbraucher einen Ratenkredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, wenn dieser nicht durch eine Grundschuld besichert ist. Wermutstropfen ist die Vorfälligkeitsentschädigung – das Entgelt für die außerplanmäßige Rückzahlung eines Darlehens. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung dürfen Banken nun auch bei Ratenkrediten eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn diese vorzeitig zurückgezahlt werden. Die Höhe ist – anders als bei Baudarlehen – jedoch auf ein Prozent der Kreditsumme und bei Rest-Laufzeiten unter einem Jahr auf 0,5 Prozent begrenzt.

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie bringt privaten Darlehensnehmern viele Vorteile. Vor allem Ratenkredite können sie künftig einfacher vergleichen und flexibler handhaben. Allerdings sollten Kreditsuchende genau prüfen, ob ein attraktives Zinsangebot auch von der Mindestsumme und der Laufzeit her zu ihrem Bedarf passt.

Lassen Sie sich auf der Suche nach dem passenden Kreditangebot von Hans-Peter Zuckschwerdt beraten, Partner der ING-DiBa:


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