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Vorsicht vor Bauträger-Pleiten

Die zehn wichtigsten Tipps Billiges Baugeld Zinsen sparen Kreditvergleich Der Immobilienstandort Baumängeln vorbeugen Vorsicht vor Bauträgerpleiten KfW

Bauherren sollten ihren Bauträger vor der Vertragsunterzeichnung auf Herz und Nieren prüfen. Die besten Tipps geben wir Ihnen hier:

Der Traum vom Eigenheim kann für den Bauherren schnell zum Albtraum werden – auch wenn er sein Projekt mit einem Bauträger umsetzt. Dessen Aufgabe ist es, ein schlüsselfertiges Zuhause abzuliefern und dem Besitzer alle Leistungen aus einer Hand mit einem Ansprechpartner zu bieten. Doch nach einer Umfrage des Bauherren Schutzbunds e. V. wird fast jeder fünfte Bauherr mit Firmeninsolvenzen konfrontiert. Im besten Fall kommt es dann lediglich zu zeitlichen Verzögerungen. In der Regel fallen für die Fertigstellung des Gebäudes aber zusätzlich erhebliche Mehrkosten an, die oft das gesamte Bauprojekt ins Wanken bringen.
Selbst nach dem Einzug kann eine Bauträger-Pleite noch teuer werden. Etwa, wenn sich bei Baumängeln Gewährleistungsansprüche nicht mehr durchsetzen lassen. Gut beraten sind Bauherren daher, wenn sie ihren Baupartner vor der Vertragsunterzeichnung genau unter die Lupe nehmen.

1. Den Bauträger auf Herz und Nieren prüfen
Erste Anlaufstelle: Google und Co. Im Internet suchen Bauherren zunächst den Namen des Bauträgers und der Geschäftsführer. Vielleicht gab es in der Vergangenheit schon einmal Probleme, über die sich beispielsweise Geschädigte in Foren austauschen. Als nächstes lohnt der Besuch bereits fertiggestellter Objekte des Bauträgers. Die Bewohner können über ihre Erfahrungen mit dem Unternehmen berichten.
Zudem wird ein solventes Unternehmen bereit sein, eine aktuelle Eigenauskunft vorzulegen. Informationen über dessen wirtschaftliche Lage liefern auch Wirtschaftsauskunfteien, etwa die Schufa.

2. Sicherheiten vom Bauträger verlangen
Schon bei geringen Zweifeln an der Bonität des Bauträgers empfiehlt sich für Bauherren als Sicherheit eine Bankbürgschaft. Eine Fertigstellungsbürgschaft beispielsweise kommt für die Mehrkosten auf, falls im Pleitefall ein anderes Unternehmen das Objekt zu Ende bauen muss. Eine Gewährleistungsbürgschaft greift, wenn der Bauträger aufgrund einer Insolvenz nicht in der Lage ist, für die Beseitigung von Baumängeln aufzukommen. Lässt sich der Bauträger immer wieder Ausreden einfallen, wenn es darum geht, Bürgschaften seiner Hausbank vorzulegen, könnte dies ein Warnsignal sein.

3. Ratenzahlung sichert Bauherren besser ab
Um den Bauherren vor Überzahlungen zu schützen, hat der Gesetzgeber in der Makler- und Bauträgerverordnung festgelegt, in welchen Raten der Kaufpreis zu zahlen ist. Höhere Vorauszahlungen sind nur zulässig, wenn sie durch eine Bankbürgschaft abgesichert werden. Wir empfehlen: Bauherren sollten keinesfalls von dieser Regel abweichen – auch wenn der Bauträger darauf drängt. Verlangt der Bauträger schon vor Beginn der Arbeiten eine Vorauszahlung, die über der gesetzlich festgelegten Höhe liegt, ist Vorsicht geboten.

Genau so wichtig wie die eingehende Prüfung des Bauträgers ist für künftige Immobilienbesitzer eine wasserdichte Finanzierung. Wenn Sie einen verlässlichen Partner suchen, kontaktieren Sie Hans-Peter Zuckschwerdt, Partner der ING-DiBa für eine unverbindliche, kostenlose Beratung:

OMT - Oldenburgisch-Münsterländische Treuhand
Bahnhofstr. 2, 49661 Cloppenburg
Telefon 04471/70 70 60
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